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   VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251   

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VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251 (https://dejure.org/2010,69072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251 (https://dejure.org/2010,69072)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2010 - 12 ZB 09.1251 (https://dejure.org/2010,69072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtSchulgeld für private Realschule; Legasthenie; selbstbeschaffte Hilfe; Teilhabebeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Dabei darf der Jugendhilfeträger den geltend gemachten jugendhilferechtlichen Bedarf auch nach einer Ablehnung nicht aus den Augen verlieren (vgl. BVerwG vom 29.1.2004 BVerwGE 120, 116; BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O.).

    Im Fall der Hilfe für eine angemessene Schulbildung sind Zeitabschnitte nach den Schuljahren zu bilden und die Ablehnung dafür jeweils gesondert festzustellen (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O.).

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht von der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Senats (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859) ausgegangen und hat die ihm vorliegenden Unterlagen als ausreichend angesehen.

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 07.280

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil Beklagter und Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum angelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280).

    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Dabei darf der Jugendhilfeträger den geltend gemachten jugendhilferechtlichen Bedarf auch nach einer Ablehnung nicht aus den Augen verlieren (vgl. BVerwG vom 29.1.2004 BVerwGE 120, 116; BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Dieser Zulassungsgrund erfordert die Darlegung, welcher Rechts- oder Tatsachensatz in dem Urteil des Divergenzgerichts enthalten ist und welcher bei der Anwendung derselben Rechtsvorschrift in dem angegriffenen Urteil aufgestellte Rechts- oder Tatsachensatz dazu im Widerspruch steht (vgl. BVerwG vom 17.7.2008 NVwZ 2008, 1115; vgl. auch Happ in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 124a RdNr. 73).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil Beklagter und Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum angelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Dabei müssen die divergierenden Rechtssätze so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG vom 20.12.1995 NVwZ-RR 1996, 712).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956

    Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).
  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09

    Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung

    Im Fall der Hilfe für eine angemessene Schulbildung sind Zeitabschnitte nach den Schuljahren zu bilden und die Prüfung des Anspruchs jeweils gesondert durchzuführen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.8.1995 - 5 C 9/94 -, NJW 1996, 2588; BayVGH, Urteil vom 30.1.2008 - 12 B 07.280 - und Beschluss vom 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - jeweils juris; zum jugendhilferechtlichen Leistungsbegriff vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 9/03 -, BVerwGE 120, 116 ff.).
  • VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12

    Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf

    Im Fall der Hilfe für eine angemessene Schulbildung bietet sich die Bildung von Zeitabschnitten nach den Schuljahren an (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.8.1995 - 5 C 9/94 -, NJW 1996, 2588; BayVGH, Urteil vom 30.1.2008 - 12 B 07.280 - und Beschluss vom 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - jeweils juris; zum jugendhilferechtlichen Leistungsbegriff vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 9/03 -, BVerwGE 120, 116 ff.).

    Legasthenie ist eine geistige Leistungsstörung, die nach ständiger Rechtsprechung allerdings für sich genommen noch keine seelische Störung darstellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.11.2010 - 12 ZB 09.1251).

  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

    Zudem wurde in den Gutachten nicht nur eine Legasthenie diagnostiziert, welche eine Abweichung von der seelischen Gesundheit im Sinne von § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII alleine nicht begründen kann, sondern zudem eine seelische Störung im Form der Anpassungsstörung (ICD-10: F43.2) diagnostiziert (sog. sekundäre Neurotisierung; vgl. mit ausführlicher Begründung u. a. VG Hannover, U.v. 10.2.2012 - 3 A 2962/11 - juris Rn. 22; vgl. zum unklaren Prüfungsstandort der sekundären Neurotisierung: VG Freiburg, U.v. 7.10.2021 - 4 K 1152/21 - juris Rn. 84; OVG Lüneburg, B.v. 12.2.2020 - 10 ME 36/20 - juris Rn. 5 ff.; ThürOVG, U.v. 19.1.2017 - 3 KO 656/16- juris Rn. 33; VG Göttingen, U.v. 4.6.2019 - 2 A 568/16 - juris Rn 53 f.; BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - juris Rn. 13).

    Geschulte Fachkräfte des Jugendamtes haben nachvollziehbare Aussagen zu den von der Teilhabebeeinträchtigung betroffenen Lebensbereichen sowie dem sozialen Umfeld zu treffen (BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - juris Rn. 13; VG Würzburg, B.v. 8.9.2021 - W 3 E 21.1051 - juris Rn. 51).

  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 3 K 15.690

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; seelische Behinderung;

    Jedoch sei die diagnostizierte Legasthenie für sich genommen weder eine seelische Störung noch eine Krankheit, sondern eine Teilleistungsschwäche (BayVGH, B.v. 9.11.2010 - 12 ZB 09.1251).
  • VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 6 K 13.00444

    Eingliederungshilfe wegen isolierter Lesestörung; fehlende

    Legasthenie ist für sich genommen weder eine seelische Störung noch sonst eine Krankheit, sondern lediglich eine Teilleistungsschwäche (vgl. BayVGH vom 9.11.2010, Az. 12 ZB 09.1251 unter Hinweis auf Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. Auflage 2001, Seite 943).

    Nur wenn das der Fall ist und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, ergibt sich ein Anspruch auf Eingliederungshilfe (vgl. BayVGH vom 9.11.2010, a.a.O).

  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 K 12.01190

    Teilhabebeeinträchtigung; Legasthenietherapie

    Legasthenie ist für sich genommen weder eine seelische Störung noch sonst eine Krankheit, sondern lediglich eine Teilleistungsschwäche (vgl. BayVGH vom 9.11.2010, Az. 12 ZB 09.1251 unter Hinweis auf Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. Auflage 2001, Seite 943).

    Nur wenn das der Fall ist und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII), ergibt sich ein Anspruch auf Eingliederungshilfe (vgl. BayVGH vom 9.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für

    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil die Beklagte und die Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum abgelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete

    Aus dem Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung ergibt sich kein Anspruch auf jedwede Form der Eingliederungshilfe (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251), denn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann zu tragen, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) erbracht wird (§ 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02268

    Legasthenietherapie; notwendige und geeignete Hilfeart; Hilfeplanverfahren;

    Legasthenie ist für sich genommen weder eine seelische Störung noch sonst eine Krankheit, sondern lediglich eine Teilleistungsschwäche (vgl. BayVGH vom 9. November 2010, Az.: 12 ZB 09.1251 unter Hinweis auf Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. Auflage 2001, Seite 943).
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